Gutachten
Neben meiner therapeutischen Tätigkeit erstelle ich auch Gutachten zu Traumafolgestörungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Die Beauftragung einer solchen Begutachtung erfolgt in der Regel durch das Sozialgericht Leipzig oder das Landessozialgericht Sachsen. Häufig geht es dabei um Fragestellungen, inwieweit eine bestimmte psychische Störung auf ein bestimmtes traumatisches Lebensereignis zurückzuführen ist und wie hoch die damit verbundenen Einschränkungen für das weitere Leben der/des Betroffenen einzuschätzen sind.
Eine Begutachtung schließt nach dem Studium der Gerichtsakten immer eine Untersuchung in der Praxis ein, die aus einem Gespräch, einer umfangreichen Testuntersuchung und weiteren strukturierten Interviews besteht. Normalerweise sind für einen solchen Termin ca. 5 Stunden einzuplanen, damit ich mir ein wirklich stimmiges Bild von dem Sachverhalt machen kann.
Ich habe bei einigen meiner Patienten erlebt, dass sie sich im Rahmen der Einschätzung der Folgen traumatischer Lebenserfahrungen einem Gutachtenverfahren stellen mussten. Viele waren mit der Vorgehensweise der Gutachter nicht einverstanden, fühlten sich falsch verstanden oder berichteten, der Gutachter habe sie gerade mal eine Viertelstunde gesehen etc. Ein Umstand, den ich gern ändern würde, denn es ist nicht hinnehmbar, dass Opfer von Gewalttaten oder Unfällen auch noch um die rechtliche Anerkennung ihrer Erkrankungen kämpfen müssen.
Die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) konstatiert ebenfalls erhebliche Mängel in der Begutachtung psychischer Traumafolgestörungen und so passte es, dass diese Fachgesellschaft nun ein Curriculum zur Qualifizierung von Gutachtern anbietet.
Somit bot sich für mich die Möglichkeit, in dieses Berufsfeld einzusteigen und dort meinen Beitrag zu leisten, dass von traumatischen Erlebnissen Betroffene die Entschädigung bekommen, die ihnen dem Gesetz nach zusteht.