Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Psychotherapie notwendig?

Im Laufe des Lebens durchlebt jeder Mensch Krisen und Probleme. In der Regel schafft man es, diese Situation allein oder mit Hilfe von Familie und Freunden zu bewältigen. Manchmal geht es einem psychisch jedoch so schlecht, dass das Alltagsleben stark beeinträchtigt wird. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie zusätzliche Hilfe und Unterstützung benötigen, um sich aus einer solchen kritischen Situation zu befreien, können Sie – ebenso wie bei körperlichen Erkrankungen – professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich an einen Psychotherapeuten wenden. Dieser kann gemeinsam mit Ihnen klären, ob und welche psychotherapeutische Behandlung notwendig ist.

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Wie finde ich zugelassene Psychotherapeuten?

Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur Psychotherapeuten, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind. Ausnahmen sind Privatpraxen, die im Wege der sog. „Kostenerstattung“ zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführen.
Bei der Suche nach einem Psychotherapeuten helfen Telefonbuch und verschiedene Datenbanken. In der Datenbank unseres Berufsverbandes finden sich Adressen von Psychotherapeuten in Ihrer Nähe. Mit einer bequemen Sucheinrichtung auf unseren Internet-Seiten können Sie selbst nach entsprechenden Adressen suchen.

Die sog. Terminservicestellen, die Patienten bei der Suche nach einem Facharzt behilflich sein sollen, unterstützen bei der Suche nach einem Termin für eine Psychotheraputische Sprechstunde und ggf. für eine Akutbehandlung. Einen Psychotherapieplatz können sie aber nicht vermitteln. Deshalb empfehlen gleich wir die direkte telefonische Kontaktaufnahme in den telefonischen Sprechzeiten der psychotherapeutischen Praxen.

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Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Sie können mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen. Sie müssen sich nicht von Ihrem Hausarzt überweisen lassen, können ihn jedoch nach kooperierenden psychotherapeutischen Praxen fragen. Zunächst wird Ihr Therapeut mit Ihnen bis zu drei sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden abhalten. Hier wird geklärt, ob Sie unter einer krankheitswertigen psychischen Störung im Sinne der Psychotherapierichtlinien leiden. Nur dann übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten dafür. In diesen Sitzungen werden Sie auch feststellen können, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Psychotherapeuten eine gute Basis für eine Therapie darstellen könnte. Ist die Entscheidung zur Psychotherapie gefallen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Für diesen Antrag ist eine medizinische Abklärung notwendig (Konsiliarbericht), der bestätigt, dass Ihre Erkrankung keine körperlichen Ursachen hat. Sollten Sie das Gefühl haben, dass zwischen Ihnen und dem Therapeuten „die Chemie nicht stimmt“, haben Sie die Möglichkeit, eine andere psychotherapeutische Praxis aufzusuchen.

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Wie werden psychotherapeutische Behandlungen abgerechnet?

Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde (seit dem 01.04.2018 für alle Patienten verpflichtend) kann eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie anschließen. Die Akutbehandlung dient der Vermeidung von Chronifizierungen und/oder der Krisenbehandlung und umfasst max. 12 Sitzungen im Jahr. Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Diese beginnt mit mind. zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist. Anschließend wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Über die einzuhaltenden Formalien klärt Sie der Psychotherapeut auf. Dem Antrag ist eine Bestätigung eines somatischen Arztes beizufügen (sog. „Konsiliarbericht“), dass aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie nicht kontraindiziert ist.
Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (12 Stunden + 12 Stunden) oder als Langzeittherapie beantragt und durchgeführt werden. Auch eine langfristiege Fortführung als Rezidivphrohylaxe ist möglich. Die Entscheidung über die Kostenübernahme der Langzeittherapie erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

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Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung ist von der Wahl des Behandlungsverfahrens abhängig. Derzeit stehen bei Verhaltenstherapie höchstens 80 Sitzungen à 50 Minuten, bei tiefenpsychologischen Verfahren höchstens 120 Sitzungen und bei analytischer Psychotherapie bis zu 300 Sitzungen zur Verfügung. Die tatsächliche Dauer kann deutlich unterhalb dieser Grenzen liegen. Die Häufigkeit der Behandlungen kann von bis zu 3-mal wöchentlich (Psychoanalyse) bis zu 1-mal in zwei oder drei Wochen oder länger variieren.

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